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   BVerwG, 02.10.1979 - 2 B 85.78   

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BVerwG, 02.10.1979 - 2 B 85.78 (https://dejure.org/1979,2748)
BVerwG, Entscheidung vom 02.10.1979 - 2 B 85.78 (https://dejure.org/1979,2748)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Oktober 1979 - 2 B 85.78 (https://dejure.org/1979,2748)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung einer Revision - Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung - Vernachlässigung des rechtssytematischen Unterschiedes zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und der Begründung einer Revision - Anwendung der zum Wegfall der ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 01.02.1978 - 6 C 9.77

    Vollziehung der Ernennung - Aushändigung der Urkunde - Rücknahme einer Ernennung

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1979 - 2 B 85.78
    Zu diesem Zeitpunkt ist die (äußere) Wirksamkeit (vgl. hierzu auch BVerwGE 55, 212 [BVerwG 01.02.1978 - 6 C 9/77] [214 ff.]) der Entlassungsverfügung eingetreten; der Entlassungsantrag ist erledigt (vgl. auch Plog/Wiedow, Kommentar zum Bundesbeamtengesetz, § 30 RdNr. 7; Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, Bayerisches Beamtengesetz, Art. 41 Erl. 5).
  • BVerwG, 25.04.1978 - 6 CB 51.78

    Besoldungsurkunden als Gegenstand einer Entscheidung über die Nachzahlung von

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1979 - 2 B 85.78
    Denn das Unterbleiben tatsächlicher Aufklärung kann als Verfahrensmangel nur dann mit Erfolg gerügt werden, wenn es auf die fraglichen Tatumstände nach der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts ankommt, und zwar selbst dann, wenn diese Auffassung rechtlich bedenklich sein sollte (Beschlüsse vom 31. Oktober 1972 - BVerwG 2 B 6.72 -, vom 9. November 1972 - BVerwG 2 CB 30.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 95 und Nr. 96] und vom 25. April 1978 - BVerwG 6 CB 51.78 -).
  • BVerwG, 06.11.1969 - II C 110.67

    Anwendbarkeit von § 113 Ab. 1 und 2 BGB auf öffentlich-rechtliche

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1979 - 2 B 85.78
    Nur ergänzend sei darauf hingewiesen, daß das Bundesverwaltungsgericht zum Umfang der - im wesentlichen von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles abhängigen - Fürsorgepflicht des Dienstherrn im Zusammenhang mit einer Entlassung auf Antrag im Beamtenrecht (§ 30 BBG) u.a. im Urteil vom 6. November 1969 - BVerwG 2 C 110.67 - (BVerwGE 34, 168 [173 ff.]) Stellung genommen hat.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1979 - 2 B 85.78
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]).
  • BVerwG, 24.02.1977 - 2 B 60.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1979 - 2 B 85.78
    Das gilt selbst dann, wenn die Beschwerde zur Begründung ihrer abweichenden Auffassung verfassungsrechtliche Erwägungen anführt (Beschluß vom 24. Februar 1977 - BVerwG 2 B 60.76 - [Buchholz 232 § 5 BBG Nr. 2]) und wenn ein Gericht eine Rechtsfrage fehlerhaft entschieden oder eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage überhaupt nicht erkannt hat (u.a. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92] und vom 19. November 1974 - BVerwG 5 B 90.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 125]).
  • BVerwG, 19.11.1974 - V B 90.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1979 - 2 B 85.78
    Das gilt selbst dann, wenn die Beschwerde zur Begründung ihrer abweichenden Auffassung verfassungsrechtliche Erwägungen anführt (Beschluß vom 24. Februar 1977 - BVerwG 2 B 60.76 - [Buchholz 232 § 5 BBG Nr. 2]) und wenn ein Gericht eine Rechtsfrage fehlerhaft entschieden oder eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage überhaupt nicht erkannt hat (u.a. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92] und vom 19. November 1974 - BVerwG 5 B 90.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 125]).
  • BVerwG, 25.06.1964 - II C 210.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1979 - 2 B 85.78
    Darüber hinaus hat der beschließende Senat bereits im Urteil vom 25. Juni 1964 (- BVerwG 2 C 210.62 - [NDBZ 1965, 20 - Leitsatz -]) entschieden, daß bei einer Entlassung auf Antrag die zum "Wegfall der Geschäftsgrundlage" entwickelten Grundsätze nicht zur Anwendung kommen.
  • BVerwG, 09.11.1972 - II CB 30.72

    Verstoß gegen den Grundsatz auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Antrag auf

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1979 - 2 B 85.78
    Denn das Unterbleiben tatsächlicher Aufklärung kann als Verfahrensmangel nur dann mit Erfolg gerügt werden, wenn es auf die fraglichen Tatumstände nach der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts ankommt, und zwar selbst dann, wenn diese Auffassung rechtlich bedenklich sein sollte (Beschlüsse vom 31. Oktober 1972 - BVerwG 2 B 6.72 -, vom 9. November 1972 - BVerwG 2 CB 30.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 95 und Nr. 96] und vom 25. April 1978 - BVerwG 6 CB 51.78 -).
  • BVerwG, 03.10.1972 - VI B 57.71

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1979 - 2 B 85.78
    Das gilt selbst dann, wenn die Beschwerde zur Begründung ihrer abweichenden Auffassung verfassungsrechtliche Erwägungen anführt (Beschluß vom 24. Februar 1977 - BVerwG 2 B 60.76 - [Buchholz 232 § 5 BBG Nr. 2]) und wenn ein Gericht eine Rechtsfrage fehlerhaft entschieden oder eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage überhaupt nicht erkannt hat (u.a. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92] und vom 19. November 1974 - BVerwG 5 B 90.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 125]).
  • BVerwG, 31.10.1972 - II B 6.72
    Auszug aus BVerwG, 02.10.1979 - 2 B 85.78
    Denn das Unterbleiben tatsächlicher Aufklärung kann als Verfahrensmangel nur dann mit Erfolg gerügt werden, wenn es auf die fraglichen Tatumstände nach der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts ankommt, und zwar selbst dann, wenn diese Auffassung rechtlich bedenklich sein sollte (Beschlüsse vom 31. Oktober 1972 - BVerwG 2 B 6.72 -, vom 9. November 1972 - BVerwG 2 CB 30.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 95 und Nr. 96] und vom 25. April 1978 - BVerwG 6 CB 51.78 -).
  • BVerwG, 25.03.1982 - 2 C 4.81

    Ruhegehaltsfähige Dienstzeit - Studienzeiten - Prüfungszeiten - Rücknahme

    Hieran ändert es nichts, daß die Versetzung in den Ruhestand erst zu einem späteren Zeitpunkt (1. Februar 1975) wirksam wurde (vgl. Beschluß vom 2. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 85.78 -).
  • VG Göttingen, 20.03.2002 - 3 A 3070/00

    Rechtmäßigkeit einer selbst beantragten Entlassung aus dem Beamtenverhältnis ;

    5.) Nach Zugang der Entlassungsverfügung vom 23.7.1999 - d. h. nach Eintritt der äußeren Wirksamkeit der Entlassung - ist aus Rechtsgründen eine Rücknahme des vom Kläger gestellten Entlassungsantrages nicht mehr möglich gewesen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2.10.1979 - 2 B 85.78 -); gleichfalls scheidet von diesem Zeitpunkt an eine "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" wegen etwa versäumter Fristen des § 30 BBG aus.
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